In der württembergischen Landeskirche ist die Pfarrerarbeitsgemeinschaft „Confessio“ empört. Im „Kirchenfernsehen“ – dem offiziellen Videoportal der württembergischen Landeskirche – wurden zwei Beiträge veröffentlicht, in denen offen für homosexuelle Pfarrer geworben und Homosexualität im Pfarramt als „Normalität“ dargestellt wurde. Der Vorsitzende von Confessio, Pfarrer Tobias Eißler, bezeichnet diesen Vorgang als „Mißachtung der Leitungskompetenz der Synode.“ Damit hat er einerseits nicht ganz unrecht, denn die württembergische Synode hat gleichgeschlechtliche Beziehungen im Pfarramt als Normalfall ausdrücklich abgelehnt. Tatsächlich also wirbt das offizielle Videoportal der württembergischen Landeskirche für das Gegenteil dessen, was das oberste Leitungsgremium der Kirche beschlossen hat. Würde die Kirche sich selbst ernst nehmen, müßten jetzt personelle Konsequenzen folgen. Die Verantwortlichen der Vorgänge im Kirchenfernsehen können sich beruhigt zurücklehnen. Es düfrte nicht zu befürchten sein, daß die württembergische Kirche sich selbst ernst nimmt.
Andererseits erntet der württembergische Pietismus und die württembergischen „Bibeltreuen“ mit diesem Vorgang – weitere werden folgen – nichts Anderes als die Quittung für das eigene ungeistliche Lavieren in dieser Sache. Denn auch die Vertreter der Lebendigen Gemeinde in Württemberg hatten in der EKD-Synode – meines Wissens ausnahmslos! – dem Pfarrerdienstgesetz zugestimmt, das evangelische Pfarrhäuser für homosexuelle Beziehungen öffnet. Was also soll das Geschrei?!
In Württemberg selbst hat auch die Lebendige Gemeinde dafür gestimmt, daß in Ausnahmefällen in evangelischen Pfarrhäusern homosexuelle, und damit sündhafte, Beziehungen gelebt werden können. Pfarrer Steffen Kern, damaliger Sprecher des Gesprächskreises Lebendige Gemeinde, hatte dies vor der Synode ausdrücklich als „bewährte Praxis“ bezeichnet. Wenn in evangelischen Pfarrhäusern offiziell in sündhaften Beziehungen gelebt wird, ist dies nach Meinung der Lebendigen Gemeinde „bewährte Praxis“. Was also soll das Geschrei?!
Damals, im Jahr 2011, hatte man die eigene Klientel, Spender- und Wählerschaft, durch geschickte Worttrickserei getäuscht. Man hatte hervorgehoben, daß es „grundsätzlich keine gleichgeschlechtlichen Partnerschaften im Pfarrhaus“ geben werde. Nun besteht beim Begriff „grundsätzlich“ ein wesentlicher Unterschied des Verständnisses im umgangssprachlichen Gebrauch einerseits und im juristischen Gebrauch andererseits. Im umgangssprachlichen Gebrauch wird „grundsätzlich“ im Sinne einer grundlegenden und ausnahmslosen Bestimmung verstanden. Im juristischen Sprachgebrauch läßt der Begriff „grundsätzlich“ allerdings sehr wohl Ausnahmen zu. Die Vertreter der Lebendigen Gemeinde wußten, daß sie zustimmen und sogar aktiv dafür eingetreten sind und dafür geworben haben, daß es bei der „bewährten Praxis“ bleiben soll, daß homosexuelle Beziehungen in württembergischen Pfarrhäusern gelebt werden können. Ihrer Klientel, Spender- und Wählerschaft aber haben sie die Botschaft vermittelt, als hätten sie sich dafür eingesetzt und erreicht, daß es ausnahmslos kein Zusammenleben Homosexueller in württembergischen Pfarrhäusern geben werde.
„Lügen haben kurze Beine“. Sprich: Man bekommt in der Regel die Quitting dafür, wenn zwischen dem, was man vorgibt zu tun und dem, was man tatsächlich tut, ein allzu großer Unterschied besteht.
(siehe auch nachfolgende Beiträge)…