Gebetsräume für Moslems
5.Mose 10,12-22. Aus diesem Text oft nur der Vers 19 zitiert: „... du sollst den Fremden lieben ...“. Mit diesem Zitat wird alles mögliche begründet und gerechtfertigt. Dabei steht dieser Vers in einem größeren Zusammenhang und gilt zunächst nur für Israel!!!, nicht aber für Deutschland.
Bei den Fremden, die Gott das Volk Israel zu lieben im Gesetz geboten hat, handelte es sich um Menschen aus den Nationen, die andere Götter verehrten. Sie kamen nach Israel, um unter dem Gott Israels Zuflucht zu finden. Sie wollten den Gott Israels kennenlernen und anbeten. Darin sollte Israel diese Menschen unterstützen. Was die im Gesetz angeordneten Feste anging, waren sie genau wie alle Israeliten berechtigt, daran teilzunehmen. Die Fremden (manche jüdische Gelehrte überset-zen das Wort auch als „Religionsverwandte&ldquo
sollten darin unterstützt werden, gute Israeliten zu werden, die das Gesetz kennen und im Glauben nach dem Gesetz zu wandeln. Sie durften nicht benachteiligt werden.
Deutschland ist dabei, eine Flüchtlingswelle zu bewältigen. Für diese Flüchtlinge wird dann 5.Mo. 10,19 bemüht und damit begründet, dass man in Flüchtlingslagern Gebetsräume für Moslems einrichtet (wobei die Christen meistens keine Gebetsräume bekommen). Das ist nicht die Absicht, die Gott mit der Liebe zu Fremden hatte. Seine Absicht war, dass sie sich in ihrer neuen Heimat von ihren Göttern ab- und dem Gott Israels zuwenden sollten.