Die vor kurzem vorgestellte soziologische Untersuchung der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Kirchenmitgliedschaft hat unter anderem gezeigt, daß die evangelische Kirche vor allem mit dem Pfarrer vor Ort identifiziert werde (siehe Bericht in idea-spektrum vom 12.3.2014, S.9).
Was schlußfolgert man bei Kirchens daraus? Man höre und staune: Dies bestätige den von der EKD 2006 eingeleiteten Reformprozess, die Qualität der pastoralen Arbeit zu stärken, etwa durch die Einrichtung von Kompetenzzentren für Mission, Predigt und Qualitätsentwicklung im Gottesdienst.
Ob einer solchen Schlußfolgerung staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Als einfach denkender Mensch hätte ich gedacht: wenn die evangelische Kirche vor allem mit dem Pfarrer vor Ort identifiziert wird, dann sollte der Pfarrer vor Ort sein! Stattdessen rücken die Landeskirchen die Bedeutung des Ortspfarrers immer stärker in den Hintergrund. Die Gemeinden werden geschwächt und die Kirchenbezirke und sonstige überörtliche Dienste gestärkt. Der Trend geht dahin, die Pfarrer von der Gemeinde weg beim Kirchenbezirk anzusiedeln. Die Kirche mag wohl noch im Dorf bleiben, der Pfarrer der Zukunft wohl eher nicht.
Was hat die Kirche aus ihrer eigenen soziologischen Untersuchung gelernt?
Offenkundig nichts.…

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Eine zunehmende Gleichgültigkeit bei Kirchenmitgliedern beobachtet der Vorsitzende des Rates der EKD, Nikolaus Schneider, laut idea-spektrum (Nr. 11 vom 12.3.2014). Dazu ist festzustellen: Diese Gleichgültigkeit ist kirchlich gewollt und seit Jahrzehnten künstlich gezüchtet. Vor meiner Suspendierung als Pfarrer der württembergischen Landeskirche im Herbst 1995 saßen mir in meinem Arbeitszimmer der damalige Oberkirchenrat Heiner Küenzlen und Prälat Gerhard Röckle gegenüber. Herr Küenzlen warf mir ein freikirchliches Gemeindeverständnis vor. Hintergrund war, daß ich zum Beispiel bei der Taufe von Säuglingen im Blick auf die Eltern eine minimale Beteiligung am Gottesdienst und am geistlichen Leben der Gemeinde erwartete. Geistlich und kirchenrechtlich war dies zwingend. Denn die württembergische Taufordnung formulierte zumindest damals noch in § 7 Abs. 1: „Solange ersichtlich nicht zu erwarten ist, daß das Kind in evangelischer Unterweisung als Glied der Gemeinde Jesu Christi erzogen wird, kann die Kirche nicht taufen.“ Hier liegt eine ausnahmslose Kann-Nicht-Bestimmung vor. Wenn sich Eltern seit Jahren oder Jahrzehnten nicht am geistlichen Leben der Gemeinde beteiligen, keine christlichen Gottesdienste besuchen und auch im Taufgespräch kein Interesse, ja oft nicht einmal die geringste Offenheit für den christlichen Glauben zu erkennen geben, dann ist eine christliche Erziehung ersichtlich nicht zu erwarten. Dem hielt Herr Küenzlen damals entgegen: Ein wesentliches Merkmal der Volkskirche sei, daß jedes Mitglied seine Nähe oder Distanz zur Kirche selbst bestimmen könne. Wenn ein Kirchenmitglied alle sechs Jahre an der Kirchenwahl teilnehme, habe es damit seine Pflichten als Gemeindeglied erfüllt. Herr Röckle widersprach nicht und war also wohl derselben Meinung. Herr Küenzlen fügte an mich gerichtet noch hinzu: „Wenn Sie Ihr Gemeindeverständnis nicht ändern, werden Sie auf die Dauer nicht Pfarrer dieser Kirche sein können.“ Ein Gemeindeverständnis, das die Gleichgültigkeit der Gemeindeglieder als quasi oberstes Rechtsgut bejaht, ist demnach Voraussetzung für den Pfarrdienst. Bleibt festzustellen: „Was der Mensch sät, das wird er ernten“ (Galater 6,7).
Diese Saat wollte ich nicht mit ausbringen. 1996 trat ich deshalb aus der württembergischen Landeskirche aus und bin seither Pfarrer und Pastor in verschiedenen freikirchlichen Gemeinden. Den Schritt aus der Landeskirche habe ich keine Sekunde bereut. Aber die Landeskirchen ernten die Früchte dieses volkskirchlichen Selbstverständnisses, das nicht nur im Widerspruch zur Heiligen Schrift und den Bekenntnissen der Reformation steht, sondern auch zu den eigenen kirchlichen Ordnungen.…

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„Pilgern ist auch evangelisch!“ behauptet Peter Zimmerling, Professor für evangelische Theologie in Leipzig (idea-spektrum vom 15.1.2014, „Die kleine Kanzel“). Seine Gründe lauten etwa: „Wer pilgert, erfährt leibhaftig, dass Leben Unterwegssein heißt.“ Das kann ich bei jeder Autofahrt und jedem Spaziergang ebenso. „So lassen sich die Grenzen der eigenen Belastbarkeit erfahren“. Diese Grenzen erfahren die meisten im Laufe ihres Lebens öfter als ihnen lieb ist. Wer dennoch Bedürfnis danach hat, der kann einige Festmeter Holz spalten, natürlich am besten mit der Axt, oder aber eine ordentliche Bergtour machen. „Der Pilger bekommt eine Ahnung, dass er Geschöpf Gottes ist“. Dazu genügt mir jeden morgen der Blick in den Spiegel. Außerdem bekomme ich diese Ahnung bei jedem Gang durch den Garten oder den Wald. „Wer pilgert, gewinnt einen Freiraum von den Alltagsverpflichtungen.“ Mit diesem Argument kann ich sogar einen Urlaub auf Mallorca im Ballermann oder den Besuch eines Bordells geistlich empfehlen. „Nur wer weitergeht, kann sich selbst treu bleiben.“ Dieser Satz ist nicht einmal eine Aussage. Denn eine Aussage sagt etwas aus. Dieser Satz dagegen ist völlig sinnfrei. Er sagt rein gar nichts aus.
Kein einziger Satz von Peter Zimmerling ist eine auch nur ansatzweise Begründung für den geistlichen Sinn des Pilgerns. Alles, was Zimmerling an angeblichen oder tatsächlichen geistlichen Gewinnen aufzählt, kann ich bei jeder Bergwanderung erleben und bedenken. Das alles hat mit Pilgern nicht das Allergeringste zu tun. Äußerst besorgniserregend ist, daß Zimmerling das unbiblische Wesen des Pilgerns völlig ignoriert. Das Pilgern und Wallfahrten ist wesensmäßig mit dem katholischen Ablaßwesen verbunden und widerspricht damit dem Kern des Evangeliums: Der Rechtfertigungslehre. Wikipedia über das Pilgern: „Der Anlass kann eine auferlegte Buße sein und das Bemühen, einen Sündenablass zu erhalten, die Erfüllung eines Gelübdes, die Hoffnung auf Gebetserhörung in einem bestimmten Anliegen oder auf Heilung von einer Krankheit, religiöse Vertiefung oder Abstattung von Dank. Ziel ist ein als heilig betrachteter Ort, etwa eine Wallfahrtskirche, ein Tempel, ein Baumheiligtum usw.“ Diese kurze Definition zeigt, wie weit das Pilgern und Wallfahrten von der biblischen Lehre entfernt ist und wie nah an heidnisch-mystischem Brauchtum. Luther betonte demgegenüber zu Recht: Allein aus Glauben kommt ein Christ zu Gott und nicht durch das „Geläuff“, sprich das Pilgern. „Lauf nicht dahin, man weiß nicht, ob Sankt Jakob oder ein toter Hund daliegt“, spottet er über den Pilgerweg nach Santiago di Compostela. Wobei Luther nicht anders über das Pilgern gedacht hätte, wenn tatsächlich Sankt Jakob dort läge. Es geht nicht um die Frage wer dort liegt, sondern um den Unsinn des Pilgerns an sich. Nachdem Norwegen den Protestantismus annahm, wurde dort das Pilgern 1537 sogar unter Todesstrafe gestellt. „Pilgern“ gehört also zum Unevangelischsten, das es gibt, sowohl geistlich wie kirchengeschichtlich.
Bedenklich ist, daß idea-spektrum seine „Kleine Kanzel“ dazu hergibt, eine solche unevangelische und unbiblische Lehre zu verkündigen und daß Zimmerling immer noch an einer zumindest früher einmal bibeltreuen Bibelschule als Gastdozent eingeladen wird. Dies ist umso irritierender, da Peter Zimmerling schon 2004 für mehr als grenzwertige „Spiritualität“ warb: „Auch Gedenktage an besondere Heilige, wie sie in der katholischen Kirche üblich seien, und asiatische Meditationstechniken wie Yoga und Zen ermöglichten neue Glaubenserfahrungen. Bei der Übernahme solcher Übungen solle die Kirche `bis an die Grenzen der Ketzerei´ gehen, so Zimmerling“ (idea-spektrum 11.2.2004). Wer evangelisch und auf dem Boden der Heiligen Schrift bleiben möchte, sollte mit Zimmerling nicht mitgehen.…

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Nein. Thomas Hitzlsperger mag ein netter Mensch sein, aber als Held taugt er nicht. Erstens hat er sein Coming-Out als Homosexueller so lange hinausgeschoben, bis er seine berufliche Laufbahn als Profikicker beendet hatte. Berufliche und materielle Nachteile dürfte er somit kaum zu befürchten haben. Zweitens war ihm der Jubel der Medien und der Politik sicher. Schließlich verhält er sich politisch korrekt und schwimmt voll im Strom des Zeitgeistes. Helden zeichnet meist aus, daß sie gerade das nicht tun!

Deshalb dürfte als wahrer Held viel eher Gabriel Stängle, Leiter des Referats Erziehung, Bildung und Schulpolitik im baden-württembergischen Realschullehrerverband, in Frage kommen. Der Schwarzwälder Realschullehrer hat eine Unterschriftenaktion gegen Werbung für Homosexualität an der Schule gestartet. Er verhält sich damit politisch unkorrekt und schwimmt mutig gegen den Strom des Zeitgeistes. Schon wurde gegen ihn Strafanzeige wegen Verunglimpfung und Volksverhetzung erstattet. Diese ist zwar schon wieder vom Tisch: Der zuständigen Staatsanwaltschaft in Tübingen zufolge sind Stängles Äußerungen in der jetzigen Form von der Meinungsfreiheit gedeckt. Allerdings läuft gegen den Pädagogen wegen seiner Petition auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Er hat also durchaus mit möglicherweise sogar massiven persönlichen, beruflichen und finanziellen Nachteilen zu rechnen. Wahre Helden nehmen das in Kauf. Beten wir für ihn, daß politische Vernunft und menschlicher Anstand das Verhalten ihm gegenüber prägen. Mit der Meinungsfreiheit ist es in unserem Land anscheinend doch nicht mehr ganz so weit her. Bestimmte Meinungsmacher in der Politik und in den Medien sind auf breiter Front dabei einen Gesinnungstotalitarismus einzuführen. Jeder soll nur noch denken und für gut und richtig halten dürfen, was von oben herab für gut und richtig erklärt wird. Hier tut entschiedener Widerstand not.…

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