Zum Valentinstag 2015 bot der evangelische Pfarrer Johannes Eißler einen unordentlichen „Segnungsgottesdienst“ an. Der Pfarrer von Eningen (bei Reutlingen) sprach das Angebot zur Segnung dabei ausdrücklich auch für Paare aus, „für die es keine offizielle kirchliche Segenshandlung gibt“. Schon vom Ansatz her wollte er also gezielt und erklärtermaßen gegen kirchliche Ordnungen handeln! Der Pfarrer wollte ausdrücklich segnen, was kirchlich offiziell als nicht segnungsfähig gilt! Eine gezielte und ausdrückliche Provokation! Ein gezielter und ausdrücklicher Bruch kirchlicher Ordnungen! Ein unmittelbarer Fall für ein kirchliches Disziplinarverfahren!
Der Pfarrer ging noch weiter: Er führte aus: Die Paare, die er segnen wolle, könnten Paare mit nicht-christlicher oder ohne Religionszugehörigkeit ebenso sein wie solche, die in schwulen oder lesbischen Partnerschaften leben.
Neben gleichgeschlechtlichen Beziehungen könnten das also auch muslimische, hinduistische oder atheistische Paare sein, denen der Pfarrer den „Segen“ Gottes zusprechen wollte. Bis heute gilt in seiner württembergischen Landeskirche allerdings die Regel, die im gemeinsamen Bericht von Landessynode und Oberkirchenrat vom März 1995 formuliert wurde: „In der württembergischen Landeskirche ist eine Segnung von homophilen Paaren nicht möglich.”
Wenn die württembergische Kirche ihre eigenen Ordnungen ernstnimmt, dann muß sie jetzt umgehend ein Disziplinarverfahren gegen Johannes Eißler in die Wege leiten. Denn Segnungsgottesdienste für Homosexuelle sind nach den Ordnungen der württembergischen Kirche nach wie vor ebenso nicht möglich wir für nichtchristliche Paare! (siehe dazu auch die obigen Kommentare „Johannes Eißler – Konrad Eißler, Hans Eißler – eine geistliche Familientragödie“ und „Was ist eine Segnung?“)
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Lieber Jakob,
du schreibst: „Schon vom Ansatz her wollte er also gezielt und erklärtermaßen gegen kirchliche Ordnungen handeln!“. Die „kirchlichen Ordnungen“ sollten nicht die höchste Instanz sein, nach dem sich ein Bote Gottes zu richten hat. Offensichtlich handelt dieser Pfarrer nach dem, was er aus Gottes Wort und aus der Beziehung zu Christus und auf Drängen des Heiligen Geistes tun soll. Das sollte höher anstehen als irgendeine „kirchliche Ordnung“!
Mit freundlichen Grüßen,
Frank
Lieber Frank,
Du hast insoweit Recht, dass die kirchlichen Ordnungen nicht unbedingt maßgebend sind. Maßgebend ist jedoch das Wort Gottes allein. Der Heilige Geist drängt die Menschen jedoch nicht dazu „Unheiliges“ zu tun. Hier unterliegst Du einem gewaltigen Trugschluss! Gottes Wort sagt:
Offb 22,14-15: Selig sind, die seine Gebote halten, auf daß sie Macht haben an dem Holz des Lebens und zu den Toren eingehen in die Stadt.
Denn draußen sind die Hunde und die Zauberer und die Hurer und die Totschläger und die Abgöttischen und alle, die liebhaben und tun die Lüge.
Lieber Frank,
Du hast völlig recht: die kirchlichen Ordnungen sind definitiv in einer christlichen Kirche und Gemeinde nicht die höchste Instanz. Das Ordinationsgelübde eines württembergischen Pfarrers (und fast gleichlautend auch eines Kirchengemeinderates) lautet deshalb: „Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, meint Amt als Diener des göttlichen Wortes zu führen und mitzuhelfen, daß das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt ist.“ Ganz oben als höchste Instanz steht also die Heilige Schrift. Sie ist die „norma normans“ – die normgebende Norm – also der Maßstab, an dem sich alles andere, was in der Kirche gesagt und getan wird, messen lassen muß. Als Zweites kommen die „Bekenntnisse der Reformation“. Sie sind „norma normata“ – von der Heiligen Schrift normierte Norm. Sie gelten nur, soweit ihre Norm mit dem der Bibel übereinstimmt. Erst zwei Absätze später kommen im Ordinationsgelübde dann auch die kirchlichen Ordnungen: „Ich will meinen pfarramtlichen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung der Landeskirche tun“. Die Ordnungen sind dabei die unterste Instanz. Sie gelten nur, soweit sie der Bibel und den Bekenntnissen der Reformation nicht widersprechen. Andernfalls sind sie null und nichtig. Du siehst, das Ordinationsgelübde der württembergischen Kirche, auf das auch ich vor 30 Jahren ordiniert wurde, ist erfreulich biblisch! Weil in der Frage Segnung gleichgeschlechtlicher oder auch nichtchristlicher Beziehungen allerdings die Ordnungen der württembergischen Kirche wenigstens ansatzweise noch mit der Heiligen Schrift übereinstimmen, deshalb ist ein Disziplinarverfahren gegen Pfarrer Johannes Eißler zwingend geboten. Wenn die württembergische Kirche ein solches nicht einleitet, dann dokumentiert sie damit ein weiteres Mal, daß das Ordinationsgelübde samt Bibel, Bekenntnis und kirchlichen Ordnungen für sie nicht mehr ist als Schall und Rauch, ein Haufer unnützer Papiere, um die sich die Kirchenleitung nicht kümmert. Niemals aber kann Johannes Eißler nach dem gehandelt haben „was er aus Gottes Wort und aus der Beziehung zu Christus und auf Drängen des Heiligen Geistes tun soll“. Er tut ja das ganz offenkundige Gegenteil! Und das weißt Du ja so gut wie ich!
Vielen Dank für diese Erläuterungen! Ich meinte, das er persönlich von der Richtigkeit seines Handelns überzeugt ist.Er ist ja Pfarrer und somit ist Gottes Wort Richtschnur für ihn. Wir wissen nicht, warum Gott wollte, dass diese Menschen gesegnet werden. Aber vielleicht wird Johannes Eißler sein Handeln erklären.
Lieber Frank,
da unterliegst Du leider einem riesigen Irrtum. Für die meisten landeskirchlichen Pfarrer und wahrscheinlich mittlerweile auch viele freikirchliche Pastoren ist Gottes Wort längst nicht mehr die Richtschnur für ihr Handeln. Die meisten tun, was ihnen selbst in den Kram paßt, wovon sie sich die Anerkennung der Massen und beruflichen Fortschritt erhoffen. Es sollte komplett anders sein. Aber leider ist es so!
Du unterliegst auch einem Irrtum, wenn Du schreibst: „Wir wissen nicht, warum Gott wollte, dass diese Menschen gesegnet werden.“ Sie wurden definitiv nicht gesegnet. Denn kein Mensch und auch kein Pfarrer kann segnen, was Gott nicht segnet. Die sogenannten „Segenshandlungen“ von Johannes Eißler waren ein satanisches Täuschungsmanöver, damit Sünder nicht vom Weg in die Verdammnis umkehren. Es gibt von Johannes Eißler dazu auch gar nichts zu „erklären“. Das einzige, was ihm bleibt, ist Buße zu tun. Ansonsten wird Gott im Gericht „erklären“, was er von Johannes Eißler und dessen Tun hält.
Da haben sie recht: Gott selbst wird das Urteil fällen. Ich halte mich da lieber zurück.
Lieber Frank,
das klingt geistlich bescheiden aber unterläuft die Offenbarung Gottes, als wüßte man nicht, was Gott in seinem Wort gesagt hat. Das Urteil wird Gott fällen. Aber er sagt uns in seinem Wort sehr klar, was sein Lob und was sein Verdammungsurteil empfangen wird.
Zwar ewig her…
Aber ist denn das für ein Weltbild? Natürlich kann Hr. Pfarrer Eissler auch gleichgeschlechtliche -ja auch nicht christliche Menschen segnen. Das ist doch logisch. Vor Gott sind alle Menschen gleich. Wieso müssen sich Menschen immer wieder über andere Menschen stellen? Was soll das? Ich denke im Namen der Kirche ist schon genügend unheil angerichtet worden, da Menschen immer wieder das „Wort Gottes“ für ihre eigenen Interpretationen auslegen um über andere Menschen zu urteilen. Meine lieben Christen – wo ist denn da eure Nächstenliebe? Ich bin entsetzt.