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Was ist nur in unsere Gemeinschaftsverbände gefahren?

Seit Jahren ist bei unseren pietistischen Gemeinschaftsverbänden eine verhängnisvolle Entwicklung festzustellen. Je mehr der Abfall der Landeskirchen voranschreitet, umso fester binden sich die pietistischen Gemeinschaftsverbände an eben diese abgefallenen „Kirchen“.
Im Buhlen um Anerkennung von Seiten der Landeskirchen unterwerfen sie sich mehr und mehr der kirchlichen Aufsicht und Bevormundung. Als im Jahr 2000 in Württemberg ein Vertrag zwischen Landeskirche und Gemeinschaftsverbändenunterzeichnet wurde, auf dessen Grundlage  seither die Bildung von sogenannten „Gemeinschaftsgemeinden“ erfolgt, warnte schon der damalige Ulmer Prälat und spätere Landesbischof Gerhard Maier, daß die Bildung von Gemeinschaftsgemeinden auf dieser Grundlage für den Pietismus nur in Ausnahmefällen empfehlenswert sei, da er dadurch eine Menge Freiheiten der Landeskirche gegenüber aufgeben würde, für die der Pietismus in der Vergangenheit sehr dankbar war. Desungeachtet scheint die Bildung von Gemeinschaftsgemeinden auf dieser Grundlage nach meiner Beobachtung das Standardmodell in Württemberg geworden zu sein. Ich hatte schon damals eine kleine Schrift herausgegeben unter dem Titel „Gemeinschaftsgemeinden – eine tödliche Falle“. Sie ist aus aktuellem Anlaß als Nummer 41a in unserer Reihe „Orientierung auf dem Weg der Nachfolge“ eingestellt. Darin zeige ich auf, welche fundamentalen Rechte eine Gemeinschaft aufgibt, die sich auf dieser Grundlage als Gemeinschaftsgemeinde bildet. Sie muß sich rückhaltlos zum unbiblischen Pluralismus der Landeskirche bekennen und sich an deren immer unbiblischer werdenden Ordnungen verbindlich orientieren. Im Streitfall hat jede normale landeskirchliche Gemeinde mehr Freiheiten als eine solche Gemeinschaftsgemeinde.
Nun meldet auch die Nordkirche die Unterzeichnung eines solchen Vertrags mit den Gemeinschaftsverbänden. In der Pressemitteilung der Nordkirche heißt es über die neuen Regelungen unter anderem: „So erfolgt zum Beispiel die Berufung der Predigerinnen und Prediger der Gemeinschaft zur öffentlichen Wortverkündigung und zur Sakramentsverwaltung durch die zuständige Bischöfin oder den zuständigen Bischof der Nordkirche.“ Selbst das fundamentale Recht, ihre Prediger selbst zu berufen, wird hier an die Kirche abgetreten. De facto haben sich die Gemeinschaftsverbände damit der kirchlichen Herrschaft unterworfen. Wer beruft, ist der Chef. Um nichts anderes ging zum Beispiel im Mittelalter der sogenannte Investiturstreit zwischen kirchlicher und weltlicher Macht.
Weitere Einzelheiten des Vertrags der Nordkirche liegen mir noch nicht vor.
Die „Grundsätze zur Bildung von Gemeinschaftsgemeinden innerhalb der Evangelischen Landeskirche in Württemberg“ gelten meines Wissens bis heute unverändert. Es ist mir völlig unbegreiflich, wieso sich pietistische Gemeinschaften derart der kirchlichen Bevormundung unterwerfen, wo sie doch niemand hindern kann, ihre Angelegenheiten einschließlich Taufen und Abendmahl selbständig zu regeln. Das Recht der Gemeinde – eben nicht der Kirchenleitung – , die eigenen Pfarrer und Prediger zu berufen, hat schon Martin Luther betont in seiner Schrift: „Daß eine christliche Versammlung oder Gemeinde Recht und Macht habe, alle Lehre zu urteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen“. Es ist dramatisch genug, daß sich die sogenannten „Kirchen der Reformation“ nur wenig an diesem Grundsatz orientiert haben. Noch dramatischer ist es, wenn seit Jahren auch der landeskirchliche Pietismus diese Freiheit ohne Not verschachert. Die Anerkennung von Seiten ihres Herrn Jesus Christus sollte wichtiger sein als die Anerkennung von Seiten abgefallener Kirchen.

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There are 8 comments on this post
  1. Louisette
    Juli 18, 2015, 8:55 am

    Lieber Herr Tscharntke, Ihre Stimme ist in unserer Zeit so überaus wichtig und ich danke Ihnen, dass Sie immer noch rufen. Es ist auch interessant, zu erfahren, wem Martin Luther die Berufung von Predigern zugewiesen hat. Gerade an Ihrem eigenen Beispiel wird klar, wie falsch das ist, sich bei der Berufung an Landeskirchenbischöfe zu binden. Dann bleiben gewissenhafte aufrechte Charaktere, die Gott mehr gehorchen als den Menschen, auf der Strecke. Das ist nicht nur traurig, das ist geisteinschränkend und angstmachend.

  2. Günther R.
    Juli 18, 2015, 7:15 pm

    Sehr geehrte Louisette,
    ich stimme dem Inhalt Ihrer E-Mail vollinhaltlich zu.
    Ich habe unhaltbarer Zustände in der EKD wegen
    diese verlassen. Es ist schwierig, eine neue geistliche
    Heimat zu finden. Dank Internet kann ich die Predigten
    von den Pastoren Tscharntke und Latzel hören; dafür
    bin ich sehr dankbar. Auch den Pastoren Wolfgang
    und Christian Wegert verdanke ich viele gute Predigten.

    • Louisette
      Juli 19, 2015, 8:40 am

      Sehr geehrter Günther R.,
      ich las mir die Orientierungsschrift Nr. 41a durch und frage mich, was da noch an Selbständigkeit und Freiheit übrig bleibt? Die Zuteilung der Prediger laufe über die Landeskirchenzentrale, die Beauftragung für deren Tätigkeit ebenso, die landeskirchlichen Ordnungen seien bindend, egal, ob und wie die Bibel darin noch eine Rolle spielt, und nicht zuletzt ist ja derjenige, der beauftrage, auch der Vorgesetzte. Danach wäre es möglich, dass beispielsweise eine feministische, in lesbischer Beziehung lebende Dekanin, einen Gemeinschaftsprediger in dessen Gemeinschaftsgemeinde ordiniere. Und sehr problematisch für eine Gemeinschaftsgemeinde sei sowas wie ein „Pflichtmaulkorb“, denn man habe sich schriftlich verpflichtet, die Bibeltreue keiner einzigen landeskirchlichen Gemeinde in Frage zu stellen. Ich kann das nur so verstehen, dass man dann auch zu anstößigen Aussprüchen wie das „Zombiebeispiel“ schweigen muss. Man sei vielmehr verpflichtet, den immer antichristlicher werdenden Pluralismus in der Landeskirche als „unterschiedliche Akzentuierungen in der Entfaltung des Evangeliums als vielfältige Gestalten des Gehorsams gegenüber dem einen Herrn“ anzuerkennen. Nun will mir nicht in den Kopf hinein, dass Gemeinschaftsverbände dumme Kälber sind, die ihren Metzger selber wählen, wie es in einem v. Brecht stammende Zitat heißt. Aber was könnte sonst der Grund für solche „Unterschlupfansinnen“ sein? Auffallend ist eine zeitliche Nähe zum Aktionsplan für Akzeptenz und gleiche Rechte in Baden-Württemberg aus der Landesregierung. Ob das eventuell schon so eine Art von vorauseilender Weichenstellung ist?

  3. Günther R.
    Juli 19, 2015, 3:54 pm

    Sehr geehrte Louisette,

    meiner bescheidenen und subjektiven Meinung nach ja.

  4. ThomasEausF
    Juli 21, 2015, 9:19 pm

    Tja, es geht heim ins Reich. Allerdings nicht in das Himmelreich, sondern nur in soweit, wie des Menschen Wille sein Himmelreich ist. Auch für mich als Flensburger ist es am Ende nicht wirklich nachvollziehbar, was Enno Karstens und Thomas Hohnecker als ersten Vorsitzenden und Inspektor im Schleswig-Holsteinischen Gemeinschaftsverband um- und antreibt, einen immer engeren Schulterschluß zur Nordkirche zu suchen. Damit sendet man der Kirche das falsche Signal: Ihr seid auf richtigem Kurs – oder wie sonst soll die Kirche diese noch engere Anbindung verstehen? Auf diese Weise wird die Gemeinschaftsbewegung und werden die Gemeinschaftsleute immer tiefer in eine geistliche babylonische Gefangenschaft geführt. Die Nibelungentreue hat in den ersten Weltkrieg geführt und die sechste Armee ist in Stalingrad untergegangen, weil sie den Zeitpunkt zum Ausbruch aus dem sich schließenden Kessel verpaßt hatte, als noch Treibstoff, Verpflegung und Munition vorhanden waren. Hinkende, schiefe historische Vergleiche? Nein, ich meine nicht, wenn man das geistliche Erbe eines Gemeinschaftsverbandes betrachtet, der 1939 erwogen hatte, Freikirche zu werden und u.a. vor diesem Schritt scheute, weil der Gnadauer Verband auf eine Anfrage mitgeteilt hatte, keine freikirchlichen Mitglieder zu akzeptieren. Vielleicht gilt es heute in den Gemeinschaften vor Ort für die wenigen Leute zu danken, mit der geringen Kraft zu arbeiten aus dem Beten heraus. Letzten Sonntag wurde bei uns über die Brotvermehrung gesprochen. Der Inspektor von Mecklenburg, Hartmut Stropahl, war früher Prediger in Flensburg. Der langjährige VG-SH Gemeinschaftsvorsitzende Nikolaus Jessen-Thiessen war Mitglied in Flensburg und hat mit der (Vor-) Auswahl des aktuellen Inspektors und seines eigenen Nachfolgers als Vorsitzendem für Kontinuität gesorgt. Der bisherige Höhepunkt dieser Entwicklung ist der jetzige „Partnerschaftsvertrag“ (http://www.nordkirche.de/pressestelle/pressemitteilungen/detail/nordkirche-und-gemeinschaftsverbaende-unterzeichnen-vertrag.html). Auf dem symbolträchtigen Bild kann gesehen werden ob man sich auf Augenhöhe begegnet. Eine Partnerschaft, bei einer sitzt und alle anderen stehen, zeigt klar, wer der Juniorpartner ist. Esau bekam ein Linsengericht für sein Erstgeburtsrecht. Ob mit dem Vertrag nur mal „Danke“ gesagt werden soll für die jährlichen Zuwendungen der Nordkirche – wer weiß?

  5. ThomasEausF
    Juli 22, 2015, 10:08 pm

    Werfen wir doch nochmal einen Blick auf Nicolaus Jessen-Thiesen den Vorsitzenden des Verbandes der Gemeinschaften in der Evangelischen Kirche in Schleswig-Holstein von 1976 bis 1997. „Mit theologischem Urteilsvermögen und kirchenpolitischem Weitblick empfiehlt er sich nach und nach für sämtliche kirchliche Gremien vom örtlichen Kirchenvorstand bis zur Synode der Nordelbischen Kirche. Dass er hier Vertrauen genießt, kommt dem Verband der Gemeinschaften nachhaltig zugute: Als dessen Vorsitzender arbeitet Jessen-Thiesen seit 1976 intensiv daran, die Beziehung der Gemeinschaften zur Kirche auf soliden Grund zu stellen. In der „Gemeinsamen Erklärung“ von 1977 und deren Ergänzung 1990 gelingt es, die Verbundenheit mit der Kirche zu manifestieren. Zugleich werden den Gemeinschaften darin weitreichende Freiheiten eröffnet: Insbesondere für die Praxis von Amtshandlungen gibt es seither eine verlässliche Basis.“ So schreibt es dem Vernehmen nach Thomas Hohnecker auf http://www.vg-sh.de/einblick-mainmenu-236/persoenlichkeiten-aus-unserer-geschichte/641-nicolaus-jessen-thiesen.html , der sich in seiner Rolle als Inspektor als „Erster unter Brüdern“ und „der geistliche Leiter des Gemeinschaftsverbandes sieht, welcher quasi Vorgesetzter der Prediger der einzelnen Gemeinschaften ist“ (Wikipedia: Verband d. Gem. SH; die Inhalte dieses Artikels dürften im Wesentlichen auch auf Thomas Hohnecker zurückzuführen sein, da sie weitgehend inhaltsgleich mit Texten des Gemeinschaftsverbandes sind). In der Gemeinschaft Jessen-Thiesens wurde 1998 die Bibelstunde für die normal arbeitende Bevölkerung „vorübergehend“ abgeschafft, indem sie auf den Nachmittag verlegt wurde. Das „Vorübergehend“ dauerte rund 14 Jahre an. Ein Wort des Protestes oder der Kritik durch den Landesvorsitzenden Jessen-Thiesen in seiner Bezirksmitgliederversammlung? Fehlanzeige. Wozu braucht man auch eine Bibelstunde? Irgendwann endete die Büchertischarbeit in seiner Gemeinschaft. Obwohl nun die Verbreitung christlicher Literatur eine der satzungsgemäßen Aufgaben des Gemeinschaftsvereins ist, wurde diese Situation auch von ihm einfach so hingenommen, obwohl es eine eminent wichtige Aufgabe ist, die einzelnen Gemeindeglieder geistlich zu bilden, intellektuell zu fordern und ihren Horizont für die Weite und Vielfalt des Reiches Gottes zu öffnen. Gegen ein Mitglied wurde nach einem Streitgespräch mit dem Prediger auf dessen Betreiben hin am selben Abend – weil da zufällig eine Vorstandssitzung war – ein Mitgliedsausschlußverfahren eröffnet. Der Ausschluß wurde vom Prediger letztendlich damit durchgedrückt, indem er den Vorstand in der Weise erpreßte, daß er ankündigte, sich als Prediger von der Gemeinschaft abberufen zu lassen, wenn nicht für den Ausschluß gestimmt würde. Auch hier hat der ehemalige Landesvorsitzende nachträglich kein Machtwort gesprochen und die Sache geradegebogen. Als jahrzehntelanger Bürgermeister und Parteimitglied ist Jessen-Thiesen ein (kirchen-) politischer Hansdampf in allen Gassen gewesen, der auch jahrelang im Gnadauer Vorstand war, als dort die Auseinandersetzungen um das „freikirchliche“ Modell 4 begannen. Hätte man nicht irgendwann sagen sollen: „Martha, Martha?“ Und was ist mit dem Heiligen Geist? Ist er der Leiter des Gemeinschaftsverbandes (Joh 16,13: Wenn aber jener, der Geist der Wahrheit, kommen wird, wird er euch in alle Wahrheit leiten.)? Oder ist es der Inspektor, der von sich behauptet: „Der Inspektor ist der geistliche Leiter des Gemeinschaftsverbandes.“ Das wirkt auf mich anmaßend und lächerlich zugleich, wenn jemand qua Amt eine größere geistliche Vollmacht beansprucht, als die Brüder, mit denen er sozusagen auf der gleichen Schulbank gesessen hat. In einem besonders krassen Fall konnte man nichts von der Leitung durch den Heiligen Geist sehen. Da der Inspektor sich quasi als Vorgesetzter der Prediger der einzelnen Gemeinschaften sieht (Wikipedia), haben er und der Vorstand mit ihm dann gegenüber einem Prediger, der vermutlich nicht ganz so angepaßt war, eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Mit dem kleinen Schönheitsfehler, daß es vorher keine schriftliche Abmahnung gab. Also hat das Arbeitsgericht die Kündigung einkassiert und der Schlamassel war da: Gerichtskosten, Anwaltskosten, Gehalt für den Prediger, der zwar seine Stelle wiederhatte, aber nicht auf ihr arbeiten durfte, weil sich der Landesvorstand den Gesichtsverlust und Austritte von der anderen Fraktion nicht leisten wollte, denn die standen ja auf der Seite des Landesvorstandes. So schleppte sich das dann wohl ein knappes Jahr hin mit Kosten von rund 40000 Euro. Der Schaden wurde natürlich nicht vom grob fahrlässig handelnden Landesvorstand übernommen, sondern mit Spendengeldern gedeckt. Diese sollen angeblich zu genau diesem Zweck gespendet worden sein. Fast hätte ich Enno Karstens, den Nachfolger Jessen Thiesens vergessen, der ja auch mit der fristlosen Kündigung zu tun hatte. Wie schreibt Thomas Hohnecker über ihn: „Er hat seine Gabe zur Konfliktbewältigung und Vermittlung zeitig erprobt und bewährt.“ Das ausgeschlossene Mitglied hat von dieser Gabe nichts bemerkt. Ihm wurde barsch über den Mund gefahren und untersagt, über (Verfahrens-) Fehler des Bezirksvorstandes im Ausschlußverfahren zu sprechen. Entscheidungen und Entwicklungen haben stets ihre Vorgeschichte(n) und sind geknüpft an Personen mit all ihren Stärken, Fehlern und Schwächen. Das muß sich jeder auch für sein eigenes Leben sagen und sich so zur Demut anhalten. Doch das soll uns nicht davon abhalten eine an der Bibel orientierte Meßlatte an Personen anzulegen, Meinungen, Einschätzungen und Beurteilungen kritisch zu hinterfragen. Wenn über Personen gesprochen wird, dann geht das nie ohne auch über Eitelkeiten, eigene und fremde Ehre, persönliche Erfahrungen, Prägungen und die sich daraus Wertmaßstäbe und Ziele zu sprechen, die in aller Regel nicht bis wenig reflektiert sind. Da der Inspektor Thomas Hohnecker in Kürze in den Ruhestand treten wird und auch einige Jahre im Gnadauer Vorstand war, mutmaße ich, daß er die treibende Kraft für den Partnerschaftsvertrag war, zumal in seiner Zeit bereits teilweise der Konfirmandenunterricht in Gemeinschaften eingefuhrt wurde.

  6. Louisette
    Juli 23, 2015, 4:22 pm

    Das Bild ist wahrlich symbolträchtig, lieber Thomas.

  7. ThomasEausF
    Juli 30, 2015, 9:27 pm

    Unter http://www.gnadauer.de/cms/fileadmin/bilder/themen_texte/sonstige/Kirche_und_Gemeinschaft_-_korrigiert_2015_02.pdf kann man einen Überblick über die Vereinbarungen der einzelnen Gemeinschaftsverbände mit den jeweiligen Landeskirchen bekommen. Es bleibt die Frage nach dem warum und wozu der Vereinbarungen und Erklärungen, die Jakob Tscharntke bereits aufgeworfen hatte. Die Richtlinien vom 29. August 1931 mit Ergänzungen und Erläuterungen, den Mecklenburger Gemeinschaftsverband betreffend sind informativ. Denn aus ihnen geht hervor, daß bereits damals „Gnadauer Richtlinien“ zur Durchführung des Abendmahl existierten, die von den Kirchen akzeptiert wurden. Warum also das Neue? Aus meiner Sicht ist es der Ablösung bzw. Trennung von Kirche und Gemeinschaftsbewegung geschuldet. Heute sind die Gemeinschaften Gemeinden – vor 20 Jahren wurde das zum Teil noch bestritten. 1931 hieß es dagegen: „Der Gemeinschaftsverein ist bereit, seine Mitglieder zur Teilnahme am Leben der Kirchgemeinden anzuhalten.“ Dieser Spagat und das Tanzen auf zwei Hochzeiten gehören weitgehend der Geschichte an. Um das Herauswachsen der Gemeinschaften aus der Kirche, indem sie selbst schon lange de facto Gemeinden geworden sind, zu kompensieren, mußte die Kirche in die Gemeinschaften hineinwachsen durch die nunmehr kirchlichen Amtshandlungen der Prediger wie Taufe, Trauung, Beerdigung und Konfirmation, um deren Innerkirchlichkeit sicherzustellen. Qui bono ist immer die Frage. Die Vorworte der drei Ausgaben lassen teilweise schon etwas in die Zukunft blicken. Die Symbiose von Kirche und Gemeinschaftsbewegung wird weitergehen, soviel ist sicher. Aber ob man sich als Siamesische Zwillige gegenseitig so gut helfen kann, darf bezweifelt werden. In dieser Beziehung ist jeder auf seine Weise behindert. Auch Jesu Worte über den Sauerteig sollten bedacht werden.

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