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Was sind „seelsorgerlich“ begründete Ausnahmen?

Ganz aktuell in der Diskussion um gleichgeschlechtliche Beziehungen im evangelischen Pfarrhaus ist sie wieder aufgetaucht: die angeblich „seelsorgerlich begründete Ausnahme“. Selbst der theologisch konservative Gesprächskreis „Lebendige Gemeinde“ in Württemberg hat sich dafür eingesetzt, daß in solchen Ausnahmefällen dem Oberkirchenrat die Möglichkeit gegeben wird, homosexuelle Beziehungen in Pfarrhäusern zuzulassen.
Was aber ist eine „seelsorgerlich begründete Ausnahme“? Wovon ist sie die Ausnahme?
Christliche Seelsorge heißt doch nichts anderes, als dass der Sünder mit seiner Sünde unter das Wort Gottes gestellt wird. Im Licht des Wortes Gottes erkennt er seine Sünde, bereut und bekennt sie. Im Namen Jesu wird ihm Vergebung zugesprochen. Sein Leben wird durch das Wort Gottes und das Wirken des Heiligen Geistes wieder auf den Weg des Heils und des Segens gebracht.
Eine Ausnahme von dieser Seelsorge kann nur heißen, dass der Sünder mit seiner Sünde nicht unter das Wort Gottes gestellt wird. Das Wort Gottes wird im konkreten Fall für ungültig erklärt. Der Sünder wird im Namen „christlicher Seelsorge“ vom Gehorsam gegenüber dem Wort Gottes befreit. Sein Leben bleibt auf dem Weg der Sünde, des Verderbens und des Gerichts. Dass dies mit wahrhaft christlicher Seelsorge nichts zu tun haben kann, ist offenkundig. Ungeistliches Verhalten wird dadurch nicht geistlicher, daß es auch von Vertretern der Lebendigen Gemeinde in Württemberg befürwortet wird.

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