Diese Frage erhitzt zur Zeit die Gemüter innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Auslöser war der Austritt einer sächsischen Pfarrfrau. Aus Protest gegen die Öffnung evangelischer Pfarrhäuser für gleichgeschlechtliche Beziehungen durch das neue Pfarrerdienstgesetz war sie aus der sächsischen Landeskirche ausgetreten. Daraufhin signalisierte die sächsische Kirchenleitung ihrem Mann, daß er seiner Frau in Zukunft kein Abendmahl mehr reichen dürfe. Entsprechend erheben Kirchenobere der EKD nun verstärkt die Forderung, daß Ausgetretene nicht mehr am Abendmahl teilnehmen dürften. Wohlgemerkt: Wir reden im konkreten Zusammenhang von Menschen, die sich durch ihren Austritt ganz bewußt nicht von Christus und seiner Gemeinde getrennt haben. Sie haben sich vielmehr von einer Institution getrennt, die sich im fortgesetzten Ungehorsam und schwerer Meuterei gegen Christus, den Herrn der Kirche, befindet. Sie sind diesen Schritt gegangen, weil sie sich durch ihr an Christus und sein Wort gebundenes Gewissen dazu genötigt sahen. Die Frage „Abendmahl für Ausgetretene?“ kann sich in diesem Zusammenhang nur für eine Institution stellen, die sich entweder in sektiererischer Weise für die allein seligmachende Kirche hält. Dann trennt der Austritt aus ihr auch von Christus und vom Heil. Da dies für die EKD und ihre Gliedkirchen sicher nicht zutrifft, geht es um nichts anderes als unbiblisches Machtgehabe und ganz und gar ungeistliche Drohgebärden. Ausgetretene sollen samt ihrem Umfeld schikaniert und Austrittswillige eingeschüchtert werden. Das ist die neue „Kirche der Freiheit“!
Wie unwahrhaftig dieses Gebaren ist, zeigt ein Blick in die jüngere Vergangenheit. Maßnahmen der Kirchen- und Gemeindezucht galten in der EKD als verpönt. „Kirche ist für alle da“, so heißt seit Langem der Slogan. Schlimmste Irrlehrer sowie gröbste und offensichtliche Sünder dürfen unbußfertig zum Tisch des Herrn. Vor etlichen Jahren wurde ein rheinischer Pfarrer suspendiert, weil er einem Paar, das in offenem Ehebruch lebte, das Abendmahl verweigerte. Aber Christen, die in bewußter Treue zu Christus leben, sollen nun auf einmal vom Abendmahl ausgeschlossen werden. Geistlich perverser und niederträchtiger geht es kaum noch. Abgesehen davon geschieht es im offenen Widerspruch zu dem, was die EKD in ihrer Orientierungshilfe zum Abendmahl von 2008 betont hat. Dort heißt es auf Seite 55: „In den evangelischen Kirchen sind römisch-katholische Christen wie alle Getauften herzlich zum Abendmahl eingeladen, weil Christus selbst dazu einlädt.“ Im aktuellen Fall aber argumentierte die hannoversche Oberkirchenrätin und Referentin für theologische Grundsatzfragen im Kirchenamt der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands, Mareile Lasogga (idea-spektrum 24.4.2014): „Die Einladung zum Abendmahl ergeht deshalb nicht an alle Getauften, sondern an getaufte Christen, die in der Gemeinschaft ihrer Kirche leben.“ Nicht nur durch die eben zitierte Orientierungshilfe der EKD wird die Oberkirchenrätin Lügen gestraft. Auch das ganze Bemühen von evangelischer Seite um ein ökumenisches Abendmahl und das Gejammere über die Verweigerung der römischen Kirche zeigt, wie verlogen diese Argumentation ist. Wenn beim Abendmahl wirklich nur Christen zugelassen sein sollten, „die in der Gemeinschaft ihrer Kirche leben“, dann stünde jedes Bemühen um ein ökumenisches Abendmahl im direkten Widerspruch dazu. Dann ginge es beim Abendmahl um die Feier einer clubinternen Gemeinschaft. Befremdlich ist, daß selbst konservative Theologen, die den Ruf der Bibeltreue haben (wie Prof. Seitz/Erlangen), diese Sicht vertreten. Es offenbart, wie stark ihr Denken institutionell und nicht geistlich geprägt ist. Dabei geht es im christlichen Glauben völlig unzweifelhaft um eine einzige Institution: das Königreich Gottes und die Zugehörigkeit zu ihm, aber ganz gewiß nicht um die Zugehörigkeit zu dieser ohne jener Kirche oder Gemeinde!
Dies gilt auch für die Teilnahme am Abendmahl. Hier wird nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Institution, sondern um die Zugehörigkeit zu Christus gefeiert. So stellt die Confessio Augustana, das urreformatorische Dokument schlechthin, zur Teilnahme am Abendmahl in Artikel XXIV fest: „Derhalben fordert dies Sakrament Glauben und wird ohne Glauben vergeblich gebraucht“. Allein der Glaube an Jesus Christus ist die Voraussetzung zur Teilnahme am Abendmahl. Denn durch den Glauben, der den Glaubensgehorsam einschließt, ist der Mensch mit Christus verbunden (Johannes 1,12) und der Teilnahme am Abendmahl würdig!
Die aktuelle Diskussion mit all ihren Einschüchterungsversuchen und Drohgebärden ist ein Zeichen dafür, daß sich die EKD immer mehr zu einer Institution verändert, welche nicht die Beziehung zu Christus fördert, sondern die wahrhaft Gläubigen unter Druck setzt und verfolgt. Die EKD nimmt mit ihren Gliedkirchen dadurch immer deutlicher nicht nur unchristliche, sondern entschieden antichristliche Züge an.
Da die Frage nach der Teilnahme am Abendmahl unmittelbar die Frage nach dem Wesen von Kirche und Gemeinde betrifft, habe ich eine Ausarbeitung zum Thema „Was ist Kirche – der Christ im Spannungsfeld zwischen Geist und Institution“ als „Orientierung auf dem Weg der Nachfolge“ Nr. 9 unter „Aktuelle Themen“ eingestellt.
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