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Ein unglaublicher Skandal – „Kinderehen“ in Deutschland!

Mit einer weiteren Abartigkeit des Islam hat uns der derzeitige Zuwanderungswahnsinn von überwiegend muslimischen illegalen Invasoren „bereichert“: den sogenanten „Ehen“ von Minderjährigen.

Wie das Bundesinnenministerium dieser Tage bekanntgab, sind fast 1500 Kinder und Jugendliche mittlerweile in Deutschland als „verheiratet“ registriert. Es dürfte sich hier um einen klaren Rechtsbruch handeln, denn nach § 1303 BGB ist das vorgeschriebene Ehealter die Volljährigkeit. Unter 18jährige dürfen nur in Ausnahmefällen, wenn das zuständige Familiengericht eine Ausnahme für möglich erklärt, mit mindestens 16 Jahren heiraten.

Für Personen unter 16 Jahren sieht unser Recht, soweit ich das wahrnehme, ausnahmslos nicht die Möglichkeit einer legalen Ehe vor. Wie können dann legal massenhaft Kinder in Deutschland als rechtlich „verheiratet“ eingetragen sein? Wie gesagt: es dürfte sich um einen eklatanten Rechtsbruch und einen Skandal sondergleichen handeln. Zum Einen rein rechtlich, weil hier durch die Fakten des Zuwanderungswahnsinns an einem Punkt mehr unser Recht schlicht und einfach geschleift wird.

Zum Andern ethisch und menschlich, denn bei diesen sogenannten „Kinderehen“ dürfte es sich nahezu ausnahmslos um zwangsverheiratete Kinder handeln. Jeder Geschlechtsakt, der im Rahmen dieser angeblichen „Kinderehen“ vollzogen wird, dürfte rechtlich bei uns unter die Rubrik „Vergewaltigung in der Ehe“ fallen.

Dies dürfte ohnehin für eine große Anzahl von Geschlechtsakten in sogenannten muslimischen „Ehen“ gelten, weil laut Koran der Mann das Recht hat, seinen „Acker“ bzw. sein „Saatfeld“ jederzeit zu pflügen und zu besäen Sure 2, Vers 223: „Eure Frauen sind euch ein Acker; so naht eurem Acker, wann und wie ihr wollt …“ (Übersetzung: Ahmadeyya, siehe dazu auch: http://derprophet.info/inhalt/frauen-mussen-sich-fur-ihre-manner-sexuell-jederzeit-zur-verfugung-halten/ ).

Es muß jedem anständigen, auch nur ansatzweise rechtsbewußten und moralisch denkenden Menschen ein Rätsel bleiben, wie eine religiöse Weltanschauung, welche die permanente Vergewaltigung in der Ehe als einklagbares Rechtsgut des Mannes betrachtet, die Frau also zum reinen Sexobjekt des Mannes degradiert, bei uns von Politik, Kirchen und Medien derart hofiert, verharmlost, bekniefallt und auch noch rechtlich anerkannt werden kann, etwa in Form von eingetragenen und gemeinnützig anerkannten Vereinen oder gar als Körperschaften des öffentlichen Rechts etc..

Frauen sind im Islam zum Teil eben bei Licht betrachtet Sexsklavinnen ihrer Männer. Daß das Halten von Sexsklavinnen, dann auch noch von minderjährigen, bei uns mittlerweile durch die Hintertür rechtlich anerkannt ist, schlägt schon jedem Faß den Boden aus.

Daß von diesen amtlich registrierten Sexsklavinnen dann auch noch 361 jünger als 14 Jahre sind, setzt dem Ganzen noch eine weitere unglaubliche Spitze auf. Zur fortlaufenden Vergewaltigung in der Ehe kommt noch die Straftat „sexueller Mißbrauch von Kindern“ hinzu. Laut § 176 StGB  (1) is dieser mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren zu bestrafen: „Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.“

Eltern, die ihre minderjährigen Kinder (unter 14 Jahren) zwangsverheiraten, und damit zum sexuellen Mißbrauch freigeben, sind laut § 176 StGB ebenso zu bestrafen: „Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.“

Aber all das wird uns als „Asyl“ und „christliche Nächstenliebe“ verkauft und wer dagegen seine Stimme erhebt wird als „Nazi“, „Rassist“, „Islamophober Fremdenhasser“ und „Volksverhetzer“ diffamiert.

Wie verlogen ist unsere Welt doch geworden, vor allem in Politik, Medien und Kirchen!

Quelle

http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_78938112/kinderehen-in-deutschland-viele-kinder-sind-noch-unter-14-jahren.html

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There are 10 comments on this post
  1. Gerda
    September 09, 2016, 3:45 pm

    Schlimm bin Sprachlos wenn ich noch eine Galle hätte würde sie mir hochkommen! Arme Seelen. Die Ernte ist reif für das Gericht. Kann man nur noch Beten.

  2. Bernd
    September 09, 2016, 6:22 pm

    Was würde unser Herr, Freund und Erlöser dazu sagen?
    Z.B. 2. Thes. Vers 2, 10-11. Nach meinem Verständnis war es zu Zeiten von Jesus Christus in Israel ganz klar, dass die Führer des Volkes Ihre Machtposition niemals aufgeben wollten. Genau das gleiche Spiel findet heute wieder statt. Jesus, unser sehnlicht erwartete Eretter wurde von Satan versucht und lehnte ab. Die heute im Hintergrund agierenden Mächte wurden auch versucht und nahmen an. Dies erklärt den momentanen Zustand der Welt, Kinderehen eingeschlossen.

  3. Walter
    September 09, 2016, 11:37 pm

    Wo bleibt der Aufschrei der sogenannten Frauenrechtlerinnen? Wenn die islamische Scharia deutsche Gesetze ablöst, war doch deren „Kampf“ für die Katz‘.
    Und diese Kinderehen gehören alle ohne Ausnahme annuliert, aber dieser Staat mit Merkel und Gauck an der Spitze setzt die gesamte Härte der Gesetze nur gegen die eigene Bevölkerung durch. Was muss noch alles passieren, daß die Menschen hierzulande zu GOTT um Gnade flehen wie einst der 55 Jahre regierende König Manasse, als er wegen seiner zuvor praktizierten abscheulichen Gottlosigkeit von seinen Feinden in Ketten abgeführt wurde?

  4. fragment
    September 10, 2016, 2:11 pm

    Petition gegen Kinderehen

    An den Deutschen Bundestag
    20.08.2016

    Pet 4-18-07-99999-036062
    Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch

    Text der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

    1 Es sind ausnahmslos keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, was auch für religiöse Eheschließungen gilt wie die islamische Imam-Nikah.

    2 Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, können auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden.

    3 Gesetzliche Absicherung einer Altersgrenze für Ehemündigkeit von 18 Jahren und Abschaffung der bisher gültigen deutschen Ausnahmegenehmigung einer Heirat bereits ab 16 Jahren.

    4 Wiedereinführung der standesamtlichen Voraustrauung und Benennung der religiösen Voraustrauung, auch der Imam-Nikah, als Straftatbestand.

    5 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah in der universitären Imamausbildung sowie Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).

    6 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah im öffentlichen Schulunterricht, auch im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

    7 Resolution des Deutschen Bundestages: Aufforderung an die Hellenische Republik, seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union, die seit 1920 (Vertrag von Sèvres) bzw. 1923 (Vertrag von Lausanne) implementierte Scharia aus dem Griechischen Recht zu entfernen, ein Ehe- und Familienrecht ohne religiös oder anderweitig begründete Rechtsspaltung einzuführen und ein Heiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen.

    Begründung

    […]

    https://eifelginster.wordpress.com/2016/08/20/450/

  5. Maurice
    November 02, 2016, 4:47 pm

    Petition gegen Kinderehen
    Aktenzeichen geändert

    20.08.2016
    Eherecht

    Pet 4-18-07-4030-036062 (ist das neue, geänderte Aktenzeichen)
    Pet 4-18-07-99999-036062 (das anfangs zugeteilte Aktenzeichen)

    Petition
    Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch

    https://eifelginster.wordpress.com/2016/08/20/450/

    • Jakob Tscharntke
      November 02, 2016, 6:14 pm

      Das Verhalten der Politik ist, soweit man es den Medien entnehmen kann, eine Riesensauerei. Anders kann man es meines Erachtens nicht sagen. Kinderehen mit „Ehefrauen“ unter 14 Jahren erfüllen wohl schlicht und ergreifend den Straftatbestand des sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger. Darauf hat meines Wissens auch der Polizeigewerkschafter Rainer Wendt schon hingewiesen. Kinderehen müssen außerdem gar nicht mehr „verboten“ werden. Sie sind durch deutsches Recht längst verboten. Wer heiratet, muß nach deutschem Recht mindestens 18 Jahre alt sein. In Ausnahmefällen und mit entsprechenden Genehmigungen geht es auch ab 16. Unter 16 geht nach deutschem Recht meines Wissens gar nichts. Die Rechtslage ist also glasklar. Die Politik braucht keine neuen Gesetze. Sie muß nur auch den Muslimen gegenüber darauf bestehen, daß deutsches Recht, hier ganz konkret auch zum Schutz von Frauen und Kindern vor schwerer und fortgesetzter sexueller Ausbeutung, beachtet und konsequent angewandt wird.

  6. Baldur
    November 03, 2016, 4:37 pm

    Noch ein Beitrag zum Thema:

    Kinderehen – oder besser gesagt, Pädophilie, soll wohl „peu a peu“ bei uns legalisiert werden?!

    * Nach den Bestimmungen orthodoxer islamischer Rechtsschulen dürfen Mädchen ab neun Jahren heiraten. Diese Rechtsschulen orientieren sich an der Ehe des Propheten Mohammeds mit seiner dritten Frau Aischa, die nach islamischer Überlieferung (Hadith) zum Zeitpunkt des Eheschließungsvertrages sechs Jahre und bei der Hochzeit neun Jahre alt gewesen sein soll.

    * Türkei – Erleichterung für Kinderehen

    Laut einem Urteil des türkischen Verfassungsgerichts gilt nicht jeder Geschlechtsverkehr mit unter 15-Jährigen als Missbrauch. Etwa jede vierte Ehe in der Türkei ist eine Kinderehe. Nicht mehr jeder Geschlechtsverkehr mit unter 15-Jährigen strafbar.

    Die Definition von Kindesmissbrauch im Artikel 103 des türkischen Strafgesetzbuches sei zu eng, befanden die Richter und kippten den Abschnitt. Nicht jeder Geschlechtsverkehr mit einem Kind unter 15 Jahren müsse als sexueller Missbrauch gelten.

    Jede vierte Ehe in der Türkei ist eine Kinderehe, so wird geschätzt. Mit dem Wegfall des Paragrafen zum Kindesmissbrauch müsste ein Ehemann zumindest wegen Missbrauchs keine strafrechtliche Verfolgung befürchten.
    (http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/tuerkei-erleichterung-fuer-kinderehen/14014812.html#)

    * ZEIT-Online berichtet:

    Kinderehen sind nun dank der Zuwanderung von Muslimen auch in Deutschland zum Problem geworden. Im deutschen Ausländerzentralregister waren zum Stichtag, dem 31. Juli dieses Jahres, 1.475 minderjährige Ausländer mit dem Familienstand „verheiratet“ gespeichert. Das ergab eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen, über die die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten. Die Behörden gingen davon aus, dass die Dunkelziffer bei den sogenannten Kinderehen höher sei.

    664 der verheirateten Minderjährigen stammen laut Innenministerium aus Syrien. Weitere Herkunftsstaaten seien Afghanistan (157), der Irak (100), sowie die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien (65), Polen (41), Rumänien (33) und Griechenland (32). Die 1.152 Mädchen unter den verheirateten Minderjährigen bildeten dabei die deutlich größere Gruppe als die Jungen.

    994 der Verheirateten sind laut dem Medienbericht zwischen 16 und 18 Jahre alt. 361 verheiratete Kinder seien jünger als 14 Jahre. Nur 26 der registrierten Personen hätten ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, 516 ein befristetes Aufenthaltsrecht.

    (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-09/kinderehen-deutschland-fluechtlinge-minderjaehrig)

    * In den USA ist das Mindestalter für Ehen je nach Bundesstaat unterschiedlich geregelt. In Massachusetts und Kansas liegt das Mindestalter bei 12 Jahren, in New Hampshire bei 13 Jahren und in einigen anderen Staaten bei 14 Jahren.

    * Und wie sieht es in anderen europäischen, EU Ländern aus? Der Vatikanstaat hat in Europa das niedrigste Schutzalter für Kinder. Es liegt bei 12 Jahren.

    In Deutschland dagegen liegt das Schutz- und Heiratsalter bei 14 und in der Schweiz bei 16 Jahren.
    Das Schutzalter legt fest, wie alt ein Kind mindestens sein muss, damit Erwachsene und Jugendliche sexuelle Beziehungen mit ihm haben dürfen.

    Im Vatikanstaat wäre das unter Umständen straffrei, etwa wenn kein Abhängigskeitsverhältnis zwischen den Partnern besteht. Grund ist ein juristisches Überbleibsel aus dem 19. Jahrhundert. Damals lag im italienischen Strafrecht die Altersgrenze für Sex bei zwölf Jahren.

    Als der Vatikan sich 1929 in seiner heutigen Form gründete, übernahm er das italienische Strafgesetzbuch mit dieser Regelung. Es ist bis heute das weltliche Recht für vatikanische Staatsangehörige, gilt also parallel zum Kanonischen Recht für Kirchenangehörige.

    Malta hat als einziges europäisches Land ein ebenso niedriges Schutzalter wie der Vatikan.
    Spanien hatte noch bis vor sieben Jahren die gleiche Regelung, mittlerweile wurde die Altersgrenze auf 13 Jahre erhöht. Kein Land in Europa ist so stark katholisch geprägt wie Malta, Spanien und der Vatikan.

    (https://www.welt.de/politik/deutschland/article7319676/Vatikan-hat-niedrigstes-Schutzalter-fuer-Kinder-in-Europa.html)

    * Nun existiert ein Urteil aus dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg. Dieses hat mit einem Urteil, eine nach syrischem Recht geschlossene Kinderehe anzuerkennen, bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
    Darum ging es bei diesem Fall: Ein 15-jähriges Mädchen und ihr 21-jähriger Ehemann flohen aus Syrien und wohnen nun in Aschaffenburg. Das Jugendamt erkannte diese Ehe nicht an und hatte die Jugendliche von ihrem Mann getrennt. Ihr Vormund sollte das Jugendamt werden. Gegen diese Sorgerechtsfrage protestierte das Paar. Es kam zur Verhandlung beim Familiengericht. Das Jugendamt berief sich unter anderem darauf, dass das Mädchen die Tragweite einer Ehe nicht absehen könne. Deswegen dürften ihr Aufenthalt und der Kontakt mit ihrem Mann vom Jugendamt bestimmt werden. Das Familiengericht entschied zugunsten des Jugendamtes. – Ganz anders urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg: Das hob den Beschluss auf und bestätigte, dass die Kinderehe rechtskräftig sei.

    (http://www.infranken.de/regional/bamberg/Kinderehe-Deshalb-ist-sie-in-Deutschland-erlaubt;art212,1931818#cookie_accepted)

    * Dazu Spiegel-Online:

    In der aktuellen Diskussion um Kinderehen von jungen Migranten hat sich die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz, gegen ein generelles Verbot ausgesprochen. „Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Mit ihrer Kritik an einem generellen Verbot stellte sie sich hinter Justizminister Heiko Maas (SPD). Die Unionsfraktion im Bundestag will dagegen Eheschließungen unter 18 Jahren ohne Ausnahme verbieten, auch für deutsche Jugendliche.

    (http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kinderehen-in-deutschland-integrationsbeauftragte-aydan-oezoguz-gegen-pauschales-verbot-a-1119480.html)

    Deutlich ist zu erkennen, wo die Reise hin geht:

    * 2Thes 2,7-12: Denn schon ist das Geheimnis der Gesetzlosigkeit wirksam; nur ist jetzt der, welcher zurückhält, bis er aus dem Wege ist, und dann wird der Gesetzlose geoffenbart werden, den der Herr Jesus verzehren wird durch den Hauch seines Mundes und vernichten durch die Erscheinung seiner Ankunft, ihn, dessen Ankunft nach der Wirksamkeit des Satans ist, in aller Macht und allen Zeichen und Wundern der Lüge und in allem Betrug der Ungerechtigkeit denen, die verloren gehen, darum daß sie die Liebe zur Wahrheit nicht annahmen, damit sie errettet würden. Und deshalb sendet ihnen Gott eine wirksame Kraft des Irrwahns, daß sie der Lüge glauben, auf daß alle gerichtet werden, die der Wahrheit nicht geglaubt, sondern Wohlgefallen gefunden haben an der Ungerechtigkeit.

    LG Baldur

  7. Marianne
    November 20, 2016, 1:10 am

    (Etwas off topic – oder auch nicht, da Heiko Maas über die Legalisierung der Kinderehen grübelt)

    Türkei: Bald keine Strafe für Sex-Täter, wenn er Opfer heiratet?

    Türkei im Sommer und Herbst 2016, bei aller (hochwillkommenen?) Unübersichtlichkeit während Putsch und Machtergreifung von Recep Tayyip Erdoğan ist durch Deutschlands Politik und Presse übersehen worden,
    dass die Türkei das Heiratsalter der Mädchen auf zwölf Jahre abgesenkt hat –
    in nur sieben Wochen, am 13. Januar 2017 tritt das so in Kraft.

    „The district court argued that children between the ages of 12 and 15 are capable of understanding the meaning of a sexual act. The Constitutional Court agreed and decided to abolish the provision.
    The decision is to take effect as of 13 January 2017.“

    Quelle:
    Turkey faces criticism for planned abolition of punishment for the sexual abuse of children –
    romea.cz 16.8.2016

    Seit drei Tagen empört sich die Türkei über 3000 bis 4000
    in der Türkei inhaftierte Sexualstraftäter, die, das will die AKP,
    vielleicht aus dem Gefängnis freikommen könnten,
    wenn sie das missbrauchte Mädchen heiraten.

    Zum Glück gibt es Protest gegen derlei Barbarei.

    Quelle

    AKP motion said to let abusers avoid prosecution if they marry child victim

    Men guilty of sexually abuse of children may avoid being prosecuted if they get married to the victim, according to a controversial motion proposed by members of the ruling Justice and Development Party (AKP) […]

    In cases of sexual abuse of children committed before Nov. 16 “without force or threat,” if the perpetrator marries his victim the sentence will be postponed or the execution of the offence will be adjourned, according to the draft.

    (Hürriyet Daily News 18.11.2016.)

    Alle Welt sollte dazu beitragen, dass in der Türkei künftig der Täter nicht durch eine Ehe mit dem missbrauchten Mädchen straffrei ausgehen kann.

    Doch geht es um viel Grundlegenderes, und das betrifft auch die Bundesrepublik Deutschland.

    Denn bereits das (sehr islamische) Prinzip von der Kinderehe ist das Problem – nicht erst
    dessen Sonderfall nach dem schlimmen Vorbild von Marokko (vor 2014),
    dessen Sonderfall einer Möglichkeit auf Strafbefreiung durch Heirat des vergewaltigten bzw. missbrauchten Kindes (vgl. die beiden Suizide
    Amina El Filali (Rattengift);
    Mädchen aus Tétouan (erhängte sich im Elternhaus)).

    Zur Stunde trauen sich die deutschen Mainstream-Medien ans Thema gar nicht ran – oder lassen die schariafromme Frauenorganisation KADEM den Nebel der Taqiyya werfen.

    KADEM-Führerin ist eine gewisse Sümeyye Erdogan, jene Tochter des türkischen Präsidenten, die erst 2015 die Diskriminierung von Frauen im islamischen Erbrecht gerechtfertigt hat.

    Quelle zum Thema –
    Entwurf in Türkei sieht Heirat sexueller Straftäter mit Opfern vor:

    Turkish govt supports bill that sets child rapists free if they marry victim

    https://www.rt.com/news/367459-turkey-child-rape-marriage-law/

  8. Yolanda Viviane
    November 23, 2016, 12:04 am

    [ Das sexuell missbrauchte oder vergewaltigte Mädchen heiraten dürfen und dafür als Täter aus dem Gefängnis freikommen – eine weitere Facette zum Thema Kinderehen in der Türkei.

    Letzte Woche, eine veritable Nacht-und-Nebel-Aktion, die erste Lesung – das durch die radikal islamische AP eingebrachte Gesetz konnte noch nicht verabschiedet werden. Das hätte heute geschehen sollen (zweite Lesung), am 22. November 2016. Wenige Stunden vor der anberaumten Plenardebatte wurde der Antrag zurückgezogen, genauer: wurde der Antrag hinter die Kulissen gezogen:

    „der Entwurf werde an die zuständige Parlamentskommission zurücküberwiesen und zusammen mit der Opposition und anderen gesellschaftlichen Gruppen ‚weiterentwickelt‘.“ (FR online)

    Entwarnung kann daher nicht gegeben werden, das Regime der Türkei hat das, nennen wir es voller Abscheu einmal so, das Kindervergewaltigungs-Verzeihungs-Gesetz (Child Rape Pardon Law) nur vorläufig auf Eis gelegt. Nach wie vor also besteht der Plan der AKP: Amnestie für Sexualstraftäter, die ihr minderjähriges Opfer heiraten. ]

    __________

    زواج الأطفال
    zawāǧ al-aṭfāl
    Kinderehe

    Kein Islam ohne Kinderehen – wie in Türkiye so in Almanya

    […] In der Türkei soll jeder Sexualstraftäter künftig durch eine Ehe mit dem missbrauchten Mädchen straffrei ausgehen können. […] Schluss mit den Kinderehen, keine Ehe unter achtzehn!

    https://eifelginster.wordpress.com/2016/11/20/461/

  9. Maurizio Nuori
    Mai 15, 2017, 6:34 am

    Etwas off topic (?)

    „Der Gesandte Gottes heiratete mich im Monat Schawwal im zehnten Jahr der Prophetie, drei Jahre vor der Auswanderung, als ich sechs Jahre alt war. Der Gesandte Gottes wanderte aus und kam in Medina am Montag, den 12. Rabīʿ al-awwal, an und veranstaltete mit mir die Hochzeit im Monat Schawwal, acht Monate nach seinem Auszug. Die Ehe vollzog er mit mir, als ich neun Jahre alt war.“

    [Mohammed Mustafa Cerić fordert seit elf Jahren (2006) für Europa die Rechtsspaltung bzw. die Möglichkeit für schariakompatibles Familienrecht: „opening the way for Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law. Wege zu finden, wie muslimisches Recht für Personenstandsangelegenheiten, wie z. B. Familienrecht, anerkannt werden kann.]

    Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
    14. Mai 2017

    Nein zu jedem Versuch, den Kinder- und Jugendschutz (Keine Ehe unter achtzehn) aufzuweichen

    Was zu befürchten war, ist seit dem 12. Mai 2017 eingetreten: Im letzten möglichen Augenblick wird durch die Länderkammer der durchaus gelungene Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen angegriffen. Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/12086) war am 28. April 2017 in erster Lesung beraten worden. Jetzt ist zu verhindern, dass Deutschland in den nächsten Wochen die Frühehen, ob jesidisch, bei den Roma oder als Kinderehen nach islamischem Nikah (Heirat vor dem Imam, beispielsweise die islamischen Kinderehen Griechenlands), straffrei stellt. Erneut behandelt jetzt der Bundestag das Thema (Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Bekämpfung von Kinderehen am 17. Mai 2017).

    https://eifelginster.wordpress.com/

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