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„Austritt oder Auftritt? – In welcher Gemeinde kann ein bibeltreuer Christ sein und bleiben?“

Zur aktuellen Diskussion um den Rücktritt von Bischof Carsten Rentzing empfehle ich die Orientierung Nr. 9: „Austritt oder Auftritt? – In welcher Gemeinde kann ein bibeltreuer Christ sein und bleiben?“ (https://www.nbc-jakob-tscharntke.de/Orientierungen).

Hier habe ich auf 21 Seiten geistliche Grundzüge dargelegt,  die mit Nachdruck auch vom großen Reformator Martin Luther vertreten wurden, die aber zu den bestgehüteten Geheimnissen auch der sogenannten „Lutherischen Kirchen“ gehören.

Hierzu einige Sätze aus dieser Orientierung:

„Die Klarheit, in der die Reformatoren das wahre Wesen von Kirche erkannt und beschrieben haben, ist leider weitgehend verloren gegangen. Unmissverständlich haben die Reformatoren die Gemeinde in die Pflicht genommen an der rechten Verkündigung des Evangeliums keine Abstriche zuzulassen.: „Doch soll man falsche Lehrer nicht annehmen oder hören; denn dieselbigen sind nicht mehr an Christus statt, sondern sind Widerchristen. Und Christus hat von diesen klar befohlen: „Hütet euch vor den falschen Propheten.“ (Matthäus 7, 15) Und Paulus zu den Galatern: „Wer euch ein anderes Evangelium predigt, der sei verflucht.“ (Galater 1,9)“ (Apologie der CA zu Artikel VII).

Die klare Trennung von falscher kirchlicher Obrigkeit ist nicht eine Möglichkeit. Sie ist „bei der Seelen Seligkeit“ Pflicht der Gemeinde! Martin Luther hat dies mit größtem Nachdruck und auf eindringlichste Weise betont: „So ziehen wir den Schluß, daß, wenn es eine christliche Gemeinde gibt, die das Evangelium hat, sie nicht allein Recht und Vollmacht hat, sondern es bei der Seelen Seligkeit gemäß ihrer Pflicht, die sie Christus gegenüber in der Taufe eingegangen ist, schuldig ist, zu meiden, zu fliehen, abzusetzen, sich zu entziehen von der Obrigkeit, die die jetzigen Bischöfe, Äbte, Klöster, Stifte und ihresgleichen ausüben, weil man offenkundig sieht, daß sie wider Gott und sein Wort lehren und regieren. So ist also dies zum ersten genügend fest und stark begründet, und man kann sich darauf verlassen, daß es göttliches Recht sei und für der Seelen Seligkeit nötig, solche Bischöfe, Äbte, Klöster und was es für Regiment dieser Art gibt, abzutun oder zu meiden“ (in „Daß eine christliche Versammlung oder Gemeinde Recht und Macht habe, alle Lehre zu beurteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen“ 1523).“

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