Gisela Dehlinger ist nicht irgendwer. Sie ist Kirchenrätin der württembergischen Landeskirche und Leiterin der Abteilung „Gemeindeentwicklung und Gottesdienst“ im Evangelischen Bildungszentrum der Landeskirche. Nun hat sie jüngst ganz offen gestanden, daß sie ihre lesbische Beziehung von einer württembergischen Pfarrerin hat segnen lassen. Daß Homosexuelle und Lesben in Württemberg ganz offiziell auch im Pfarrhaus zusammenleben dürfen, ist nicht neu. Eine Segnung gleichgeschlechtlicher Beziehungen allerdings ist kirchlich unzulässig. Denn zumindest theoretisch gilt: „In der württembergischen Landeskirche ist eine Segnung von homophilen Paaren nicht möglich.“ Kirchenrätin Dehlinger weiß, daß ihr Handeln gegen das Recht ihrer Kirche verstößt. Damit hat sie eine eindeutige Amtspflichtverletzung begangen. Sie hätte sich als Pfarrerin und Kirchenrätin selbstverständlich an das Recht und die Ordnungen der Landeskirche zu halten. Als Kirchenrätin hat sie dabei sogar eine besondere Vorbildfunktion. Ein Disziplinarverfahren gegen sie und alle weiteren Beteiligten ist unausweichlich, wenn die Kirchenleitung ihr eigenes Recht ernst nehmen will. Allerdings steckt Landesbischof July nun wohl in der Klemme. Denn auf der Herbstsynode 2011 sprach er Homos und Lesben seinen ausdrücklichen Dank aus: „Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den homosexuell orientierten Kolleginnen und Kollegen für ihren Dienst in unserer Kirche Dank zu sagen.“ Jetzt hat er den Salat.
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Zu diesem Thema gibt es noch eine dazzu passende Nachricht. Die EKD kann getrost als „antichristliche Vereinigung“ angesehen werden. HErr erbarme Dich!
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/zwei-pfarrerinnen-in-einem-haus
Allein die Einsetzung von Frauen ins Pastorenamt ist absolut unbiblisch und antichristlich. Was dabei heraus kommt, sehen wir an vielen Dingen und hier haben wir ein Paradebeispiel.